Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Verkaufsbedingungen
Wir führen Aufträge nur unter nachstehenden Bedingungen
aus, die als anerkannt gelten, wenn keine Einwendungen dagegen erhoben werden.
Dieses gilt auch dann, wenn Auftragsbedingungen Ihrerseits in der Bestellung
vermerkt sind, die besagen, dass sie alle anderen Bedingungen ausschließen.
Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen bedürfen in jedem Fall unserer
ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.
2.Lieferzeiten
Alle Lieferfristen werden nach dem besten Ermessen,
jedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch unsere
Unterlieferanten zugesagt. Für den Fall der Nichteinhaltung schriftlich
zugesagter Lieferfristen ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine
angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen schriftlich zu setzen. Nach
Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm
bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden.
Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Käufer zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die
Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige
Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst
unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten
eintreten. Der Käufer hat das Recht, von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir
zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt eine
Erklärung nicht, kann der Verkäufer zurücktreten.
3.Rücktrittsrecht des Kunden
Kündigt der Käufer den Vertrag, gilt §649 BGB. Wir können
auch 15% des Vertragswertes pauschal als Entschädigung für entgangenen Gewinn
und entstandene Kosten fordern, wenn die Kündigung vor dem Produktionsbeginn
erfolgt. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigen Schadens vorbehalten.
Verweigert der Käufer die Annahme der Ware, ohne hierzu durch Vertrag oder
Gesetz berechtigt, zahlt er den gesamten Preis der Ware ohne Montagekosten.
Weiterer Schadensersatz für eventuell
entstandene Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.
4.Mängelrügen
Beanstandungen und Mängelrügen sind unverzüglich
vorzunehmen und werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innerhalb von 14
Tagen nach Empfang der Ware oder nach Beendigung der Montagearbeiten
schriftlich uns gegenüber geltend gemacht werden. Im Falle berechtigter
Mängelrügen oder Beanstandungen ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur
Nachbesserung/ oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Ersatzlieferung
ist die mangelhafte Ware dem Verkäufer zurückzugeben. Ein Anspruch des Käufers
auf Wandelung oder Minderung (§462 BGB) ist ausgeschlossen, es sei denn, die
Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist dem Verkäufer unmöglich geworden oder
fehlgeschlagen. Mängelrügen bezüglich der Metallbeschichtung werden ab 10% der
Gesamtfläche anerkannt.
5.Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist grundsätzlich bei Lieferung und
Rechnungsstellung fällig. Bei Versand erfolgt die Lieferung nur gegen Vorkasse
bzw. bei Lieferung per Nachnahme wird eine entsprechende Gebühr erhoben.
Grundsätzlich ist eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Gesamtbetrages bei
Auftragserteilung zu zahlen.
6.Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem
Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Dieses gilt nicht bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Eine Haftung für Schäden,
welche bei Auftragserteilung für den Verkäufer nicht vorhersehbar waren,
bestehen in keinem Fall.
7.Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Soweit die Liefergegenstände wesentliche
Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der
Auftragsgeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine die
Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers
ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen
Gegenständen zurückzuübertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die
vorgenannten Rechte des Lieferers, so ist er diesem zum Schadensersatz
verpflichtet.
Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest
verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder
Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen
Gegenstand auf den Lieferer.
8.Montagebedingungen
Für die Ausführung der Montage gelten folgende
Bedingungen:
Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten
Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und
reibungslose Montage gegeben sind. Kann bei Eintreffen eines Montagetrupps
durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, die Anlage nicht eingebaut
werden, so ist der Käufer verpflichtet, die entstandenen und entstehenden
Kosten zu tragen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Aufwendungen
zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass auf Grund von Umständen die der
Verkäufer nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin
nicht sofort begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann. Für Schäden,
die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen
des Käufers entstehen, hat der Verkäufer nur einzustehen, wenn diese auf grobem
Verschulden seiner Monteure beruhen.
9.Salvatorische Klausel
Sollten aus irgendeinem Grunde diese Geschäftsbedingungen
teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle etwaiger fehlerhafter
Bestimmungen sollen die ihrem Sinn und Zweck entsprechenden Regelungen gesetzt
werden.
10.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neustrelitz